HGB-Abschlüsse
ZIELGRUPPE:
Alle Kaufleute sind jährlich zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Abschlusses verpflichtet. Die Handelsbilanz ist grundsätzlich auch die Basis für die Steuererklärungen.
LEISTUNGSUMFANG:
IHR NUTZEN:
IFRS-Abschlüsse
ZIELGRUPPE:
Unternehmen im internationalen Umfeld und mit Kapitalmarktbezug haben deutliche Vorteile, wenn sie neben ihrem HGB-Abschluss auch entsprechende Abschlüsse nach internationalen Vorgaben haben.
LEISTUNGSUMFANG:
IHR NUTZEN:
Eröffnungsbilanzen
ZIELGRUPPE:
Sowohl im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft als auch bei Umstrukturierungen ist die Aufstellung von Eröffnungsbilanzen notwendig.
LEISTUNGSUMFANG:
IHR NUTZEN:
Stichtagsbilanzen
ZIELGRUPPE:
Insbesondere im Rahmen von Transaktionen und Gesellschafterwechseln ist es häufig notwendig bzw. empfehlenswert, Bilanzen auf den jeweiligen Stichtag zu erstellen. Neben gesetzlichen Grundlagen müssen hier häufig zusätzlich vertragliche Absprachen berücksichtigt werden.
LEISTUNGSUMFANG:
IHR NUTZEN:
Steuererklärungen
ZIELGRUPPE:
Alle Unternehmen und Privatpersonen. Steuererklärungen sind durch gesetzliche Vorschriften in vielfältiger Weise abgabepflichtig. Wir bieten hier ein breites Spektrum, zu dem jährliche Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen sowie Einmalerklärungen wie Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen, Kapitalertragssteueranmeldungen oder Einheitswertfeststellungen zählen.
LEISTUNGSUMFANG:
IHR NUTZEN:
Steuerbilanzen
ZIELGRUPPE:
Die steuerrechtlichen Vorschriften weisen immer häufiger Abweichungen zu den handelsrechtlichen auf. Aus dieser Situation folgt zwingend die Notwendigkeit, zusätzlich zur Handels- auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Es kann auch im Interesse des Unternehmers liegen, eine abweichende Steuerbilanz zu erstellen, wenn trotz eines hohen Gewinns die Steuerlast gering gehalten werden soll.
LEISTUNGSUMFANG:
IHR NUTZEN:
Verschmelzungen/ Liquidationen
ZIELGRUPPE:
Im Rahmen von Verschmelzungen und Liquidationen sind regelmäßig Schlussbilanzen und Eröffnungsbilanzen nach handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen. Bei steuerlich motivierten Strukturmaßnahmen muss zusätzlich darauf geachtet werden, dass die Bilanzierung entsprechend erfolgt, da nur so die steuerlichen Zielsetzungen erreicht werden können.
LEISTUNGSUMFANG:
IHR NUTZEN:
EÜR
ZIELGRUPPE:
Für private Einkünfte sind die steuerlichen Vorschriften der § 9 und 10 EStG bzw. für kleinere Gewerbebetriebe und Freiberufler die Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG als Basis der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Für nicht gewerbliche Personengesellschaften sind diese Vorschriften ggf. parallel zu den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften zu beachten.
LEISTUNGSUMFANG:
IHR NUTZEN:
Konzernbilanzen
ZIELGRUPPE:
Alle Unternehmensstrukturen, die einen Konzernabschluss entweder nach gesetzlichen Vorschriften erstellen müssen oder aber freiwillig erstellen wollen, z. B. für Controllingzwecke oder die Unterrichtung von Banken und/oder Gesellschaftern.
LEISTUNGSUMFANG:
IHR NUTZEN: